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 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Gering-it Service

§ 1 Allgemeines
Diese Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsbedingungen gelten für sämtliche, auch künftige, geschäftliche Beziehungen und sonstige Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden. Abweichende Vereinbarungen und Ergänzungen, telefonische und mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Wird der Auftrag abweichend von unseren AGB erteilt, selbst wenn wir nicht widersprechen, gelten diese Abweichungen nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit des Gesamtvertrages. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abzutreten.

§ 2 Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend. Die auf unserer Internet-Seite oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten. Etwaige Abweichungen sind dementsprechend hinzunehmen soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
Telefonisch erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für uns tritt die Bindung mit schriftlicher Auftragsbestätigung ein. Auf die Auftragsbestätigung kann bei sofortiger Liefermöglichkeit /Dienstleistung verzichtet werden. Beanstandungen der Auftragsbestätigung sind innerhalb von 3 Werktagen nach Zugang zulässig und müssen schriftlich erfolgen.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise, Nebenkosten und Versandkosten gelten ab Versandstelle. Soll der Liefergegenstand oder die vereinbarte Leistung innerhalb von einem Monat nach Vertragsschluss erbracht werden, sind wir an die vereinbarten Preise gebunden. Bei längerer, von uns nicht zu vertretender Lieferfrist, sind wir zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich unsere Einkaufspreise, Herstellungs- oder Transportkosten wesentlich erhöht haben. Der Kunde kann innerhalb von zwei Wochen seit Eingang der Mitteilung über die Preisanpassung vom Vertrag zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn es sich um die Erbringung wiederkehrender Wartungsleistungen handelt.
Die Lieferung der bestellten Ware erfolgt mit Rechnung, Vorauskasse oder Lastschrift. Die endgültige Entscheidung der zu gewährenden Zahlungsweise behalten wir uns vor. Diese erfolgt in schriftlicher Form. Zahlungen sind spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum per Überweisung zu leisten. Bei Nichteinhaltung des Zahlungsziels berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank; es sein denn, der Kunde weist nach, dass der Verzugsschaden geringer ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht gegenüber unseren Forderungen zu. Eine Aufrechnung ist nur mit Gegenforderungen zulässig, die von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird nach Vertragsabschluss eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden bekannt, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig zu machen. Wir können vom Vertrag zurücktreten, wenn die Vorauszahlung oder die Sicherheitsleistung nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht erbracht wird.

§ 4 Lieferung/Dienstleistung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt ab Versandstelle auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist Frei-Haus-Lieferung vereinbart, ist der Gefahrenübergang davon unberührt. Unsere Vertragspflicht ist eine Holschuld und zwar ab Versandstelle. Leistungs- und Erfüllungsort für unsere Vertragsverpflichtungen ist unser jeweiliger Versandort. Die Lieferung ist unverzüglich bei Empfang auf Vollständigkeit und Beschädigung sowie Mängelfreiheit zu prüfen.
b)Liefertermine/Lieferfristen/Dienstleistungsfristen
Liefertermine und Dienstleistungsfristen sind unverbindlich. Die Durchführung der erteilten Aufträge erfolgt vorbehaltlich rechtzeitiger und genügender Belieferung durch unsere Vorlieferanten. Sollte sich die Auslieferung der Ware oder die Dienstleistung verzögern, so kann uns der Kunde eine Nachfrist von mindestens vierzehn Tagen setzen. Höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, wie Betriebsstörungen oder behördliche Eingriffe befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkung und im Falle der Unmöglichkeit von der Liefer- / Dienstleistungspflicht. Wird durch die oben genannten Ereignisse die Lieferung/Dienstleistung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle unseres Terminverzuges oder der von uns zu vertretenen Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche bei Kaufleuten ausgeschlossen; es sein denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Bei Nichtkaufleuten beschränkt sich der Verzug oder verschuldeter nachträglicher Unmöglichkeit die Schadensersatzpflicht auf den nachgewiesenen Schaden, höchstens jedoch auf 10% unseres Rechnungswertes der Ware oder Dienstleistung, mit der wir uns in Verzug befunden haben oder deren Lieferung oder Ausführung uns unmöglich geworden ist. Die Schadensbegrenzung gilt nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat.
c) Lieferungszugang
Der Kunde muss uns innerhalb von 14 Tagen einen eventuellen Nichterhalt der in der Rechnung aufgeführten Ware schriftlich mitteilen, ansonsten trägt der Kunde die Beweislast für den Nichtzugang der in Rechnung gestellten Ware. Sollte der Kunde bei uns in Auftrag gegebene Ware nicht annehmen, befindet er sich in Zahlungsverzug.

§ 5 Versendung/Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware auf den Kunden über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen, zB. Versendung, Anfuhr oder Aufstellung übernommen hat. Verzögert sich die Sendung aufgrund einer Anweisung des Kunden, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Wir sind in dem Fall berechtigt Lagergebühren in Rechnung zu stellen. Der Kaufpreis und das sonstige Entgelt werden in diesem Fall mit der Versandbereitschaft fällig.

§ 6 Mängelrüge
Alle hier nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer zumindest grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch uns, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen, spätestens jedoch nach sechs Monaten. Mängel für Dienstleistungen müssen unverzüglich, spätestens drei Werktage nach Ausführung am Einsatzobjekt/-ort bei uns schriftlich und spezifiziert eingehen. Wenn ein rechtzeitig gerügter Mangel vorliegt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt den Mangel nachzubessern oder Ersatz zu liefern; der Kunde kann in diesem Fall erst nach Fehlschlagen der dritten Nachbesserung oder Ersatzlieferung die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche (Wandelung oder Minderung) geltend machen. Die Nachbesserung kann auch in einem Servicezentrum nach unserer Wahl vorgenommen werden. Die dabei anfallenden Nachbesserungsaufwendungen werden bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch nach Bekanntgabe und Vorlage entsprechender Nachweise von uns direkt erstattet. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich keine weiteren Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadenersatzansprüche wegen unmittelbarer und mittelbarer Schäden, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf die DIN-Norm beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch uns; es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. Fehlt jedoch der Ware eine zugesicherte Eigenschaft, so leisten wir auch Schadenersatz. Für Mängelfolgeschäden haften wir nur, wenn unser Kunde gerade durch die Zusicherung gegen derartige Mängelfolgeschäden abgesichert werden sollte. In jedem Fall ist unsere Haftung auf das Erfüllungsinteresse beschränkt. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es grundsätzlich erforderlich, dass defekte Teile mit genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie der Rechnung an uns eingeschickt bzw. bei uns angeliefert werden.Unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung, sowie Fremdeingriffe und das Öffnen von Geräten haben zur Folge, dass der Gewährleistungsanspruch erlischt. Der Kunde ist für die intakte und lückenlose Datensicherung verantwortlich. Sollten im Rahmen unserer Servicebemühungen auf den Geräten befindliche Daten verloren gehen. so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen. Software und daraus resultierende Probleme sind von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Produktbilder entsprechen nicht immer einer Originalabbildung. Für die Produktinformationen/-daten übernehmen wir keine Haftung. Falls in der Bezeichnung des Produktes „bulk“ enthalten ist, kann das mitgelieferte Zubehör variieren. Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gewährt, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus der Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden.

§ 7 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden. Sind die Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gebaut worden, so hat uns der Kunde von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erhoben werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne, dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt uns der Kunde seine Eigentums- bzw. Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich für uns. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur in gewöhnlichem Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen. Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen muss der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Ware besteht. Der Kunde tritt sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seinen Abnehmer entstehen, ab, und zwar in der Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen, verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange, wie er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns zu überweisen. Interventionskosten trägt der Kunde.

§ 9 Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit den Vertragspartnern, welche Vollkaufleute bzw. im Handelsregister eingetragene juristische Personen sind sowie Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben wird das für Siegen (NRW) zuständige Gericht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

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